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Rückkehr zur Abholung von Fernleihbestellungen ab 01.08.
Elektronische Auslieferung von Zeitschriftenartikel endet

Fernleihbestellungen von Zeitschriftenaufsätzen konnten seit dem 25. Januar 2021 aufgrund einer zeitlich befristeten Ausnahmeregelung per E-Mail direkt an Besteller*innen ausgeliefert werden. Diese serviceorientierte Ausnahmeregelung endet leider zum 31. Juli 2021. Ab dem 1. August 2021 müssen per Fernleihe bestellte Zeitschriftenaufsätze wieder in der Bibliothek als Papierausdruck abgeholt werden. Lieferungen, die bis zum 30. Juli hochgeladen werden, sind danach noch 30 Tage über den jeweiligen Download-Link abrufbar

Zum Hintergrund:
Aufsatzlieferungen im innerbibliothekarischen Leihverkehr (Fernleihe) müssen gem. § 60h Urheberrechtsgesetz vergütet werden. Diese Vergütung und eine Reihe von Rahmenbedingungen dazu sind in einem Vergütungsvertrag, der zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Verwertungsgesellschaften (u. a. VG WORT) abgeschlossen wurde, festgelegt. Zu diesen Rahmenbedingungen zählt, dass die Bestellungen nicht elektronisch an die Nutzer*innen ausgeliefert werden dürfen. In einem Zusatzvertrag verzichteten im Zuge der Corona-Pandemie die Verwertungsgesellschaften (u. a. VG WORT) vom 25.01. bis 31.07. auf diese Rahmenbedingung.  Somit war es uns möglich, Ihnen Bestellungen von Zeitschriftenartikeln elektronisch auszuliefern.

Wir bedauern sehr, dass es in Verhandlungen zwischen KMK und den Verwertungsgesellschaften nicht gelungen ist, eine Verlängerung des Zusatzvertrages herbeizuführen.

Autor/in: CS
Kategorie/n: Allgemeines
Verantwortlichkeit: