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Ab 20.08.2021
Aufhebung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz und der Kontaktnachverfolgung

Gemäß Coronaschutzverordnung NRW, die am 20.08.2021 in Kraft tritt, kann ab diesem Zeitpunkt der Mund-Nasen-Schutz am gebuchten Arbeitsplatz abgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Tische und Stühle aufgrund der aktuellen Hygiene- und Abstandsvorschriften nicht verstellt werden dürfen.

Des Weiteren sieht die neue Coronaschutzverordnung keine Kontaktnachverfolgung mehr vor. Das heißt, Sie können die Bibliothek ab dem 20.08. wieder ohne Eingangsregistrierung betreten.

Infolge des Wegfalls der Eingangsregistrierung, kann die Buchung des Arbeitsplatzes systemseitig nicht mehr gelöscht werden, wenn Sie diesen nicht in Anspruch nehmen. Im Interesse Anderer bitten wir Sie, Ihre Buchung zu stornieren, sollten Sie Ihren Arbeitsplatz doch nicht benötigen oder vor Buchungsende verlassen. 

Autor/in: CS
Kategorie/n: Allgemeines
Verantwortlichkeit: