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Neue Coronaschutzverordnung
Schnell- oder PCR-Tests: Ergebnisse gelten nur noch 24 h

Seit dem 10. November gilt in Nordrhein-Westfalen eine geänderte Coronaschutzverordnung. Wichtigste Änderung: Im Zuge von 3G sind die Testergebnisse nur noch für 24 Stunden gültig. Das betrifft auch den Zutritt zur Bibliothek.

Geimpft, genesen, getestet: Mit der 3G-Regel ist der Zutritt zur Bibliothek möglich. Die Nachweise werden bei Zutritt zur Bibliothek oder an den Eingängen der Lehrgebäude oder in den Lehrveranstaltungen kontrolliert. Mit der jetzt aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW verkürzt sich der Gültigkeitszeitraum der Testnachweise. Es dürfen nur noch Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests anerkannt werden, die nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene müssen einen entsprechend frischen Test mitbringen, um an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen zu können.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung (Änderungen markiert)

Corona-Info der ULB

Autor/in:
Kategorie/n: Allgemeines
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