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Neu: 3G-Nachweis für Buchrückgabe erforderlich

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung NRW am 24.11.2021 ist auch für den Zutritt zum Foyer der Zentralbibliothek und somit für die Buchrückgabe ein 3G-Nachweis erforderlich.

 

Autor/in: CS
Kategorie/n: Allgemeines
Verantwortlichkeit: