Über Open Access
Was ist Open Access?
Quelle: Brinken, H., Hauss, J. & Rücknagel, J. (2021). Open Access in 60 Sekunden, open-access.network. https://doi.org/10.5446/50831
Mit Open Access wird der freie Zugang zu wissenschaftlicher Information im Internet bezeichnet, d.h. Zugang und Nutzung sind kostenfrei und unterliegen auch sonst keinen Beschränkungen.
Entsprechend der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen bedeutet dies, dass Urheber*innen und Rechteinhaber*innen allen Nutzer*innen das unwiderrufliche Recht gewähren, wissenschaftliche Publikationen nicht nur zu rezipieren, sondern auch herunterzuladen und nachzunutzen, ggf. zu verändern und die Ergebnisse dieser Arbeit wiederum zu verbreiten. Damit dies rechtssicher geschehen kann, müssen die Dokumente mit entsprechenden Lizenzen versehen werden, die Verwendung, Vervielfältigung und Weiterverbreitung eindeutig regeln. Bewährt und weit verbreitet sind zum Beispiel die Creative Commons Lizenzen.
Hier geht es zur Open-Access-Resolution der HHU.
Gründe für Open Access
Open Access ermöglicht schnellen und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen für alle Menschen weltweit. Dies bildet die Grundlage für eine gute Informationsversorgung und effiziente Forschung und Innovation.
Durch die freie Verfügbarkeit sind Open-Access-Publikationen gut auffindbar, was häufig zu einer verstärkten Nutzung und somit zu einer höheren Zitationshäufigkeit führt. Dabei sind Open-Access-Publikationen urheberrechtlich geschützt. Anders als in traditionellen Verlagsverträgen räumen Autor*innen dem Verlag bei Open-Access-Publikationen in der Regel nur ein einfaches, kein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Dies ergibt sich aus der freien Nachnutzbarkeit der Publikationen, die einer exklusiven Verbreitung durch einen Verlag entgegensteht. Wichtig ist es hierfür, möglichst freie Lizenzen zu vergeben (z.B. mithilfe von Creative-Commons.
Viele Forschungsförderer und Institutionen haben Vorgaben zu Open Access in ihre Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln aufgenommen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Ergebnisse von Forschungsprojekten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, auch von der Allgemeinheit genutzt werden können.
OA-Publikationswege
Der Goldene Weg des Open Access bezeichnet die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke im Open Access, z.B. als Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften, als Monografie oder als Beitrag in einem Sammelwerk bzw. Konferenzband.
Da Verlage bei dieser Art von Open-Access-Veröffentlichung keine Erträge aus Verkauf oder Lizenzierung generieren können, werden i.d.R. Publikationsgebühren von den Autor*innen oder Herausgeber*innen erhoben, sogenannte Article Processing Charges (APCs) bzw. Book Processing Charges (BPCs).
Gerne unterstützen wir HHU-Wissenschaftler*innen bei der Finanzierung von goldenen Open-Access-Publikationen mit dem Open-Access-Fonds der HHU und über Verlagsverträge mit Publish-Komponente.
Der Grüne Weg des Open Access – auch Self Archiving – bezeichnet die Zweitveröffentlichung von Publikationen auf institutionellen oder disziplinären Open-Access-Repositorien. Es handelt sich also um Publikationen, die zunächst im Closed Access in einem Verlag publiziert und nachträglich (z.B. nach Ablauf einer Embargo-Frist) open access veröffentlicht wurden.
CC-Lizenzen
Wurden für frei zugängliche Publikationen keine Nutzungsrechte definiert, ist ausschließlich die private Nutzung (v.a. das Lesen und das Herunterladen) erlaubt sowie die Weiterverwendung innerhalb des Zitatrechts. Erst durch die Einräumung weitergehender Nutzungs- und Verbreitungsrechte wird ein Werk wirklich offen. Oder anders gesagt: Ohne rechtssichere Nachnutzung kein Open Access. Für die transparente, eindeutige und einfache Klärung der Nachnutzbarkeit hat sich die Verwendung von Creative Commons (CC)-Lizenzen weitgehend etabliert.
Was sind die Vorteile einer CC-Lizenz?
Durch die Vergabe einer CC-Lizenz bedarf es keiner bilateralen Vereinbarung zwischen Nutzenden und Urheber*innen bzw. Rechteinhabern. Hierbei wird auf ausformulierte Lizenzverträge zurückgegriffen, die von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt wurden. Auf diese Weise können Urheber*innen rechtssicher die mögliche Nachnutzung ihrer Werke definieren.
Zur Festlegung der Nutzungsrechte stehen sechs verschiedene CC-Lizenzen zur Verfügung, die durch die Kombination von vier Modulen definiert werden.
Welche CC-Lizenzen gibt es?
CC BY (Namensnennung)
CC BY-SA (Namensnennung + Weitergabe unter gleichen Bedingungen)
CC BY-ND (Namensnennung + keine Bearbeitung)
CC BY-NC (Namensnennung + nicht kommerziell)
CC BY-NC-SA (Namensnennung + nicht kommerziell + Weitergabe unter den gleichen Bedingungen)
CC BY-NC-ND (Namensnennung + nicht kommerziell + keine Bearbeitung)
Nur die Lizenzen CC BY und CC BY-SA gelten als wirklich offen, da sie die Weiternutzung am wenigsten einschränken. Wir empfehlen nachdrücklich, nur diese Lizenzen zu nutzen!
Weitere Informationen über die CC-Lizenzen und Gründe, warum CC BY für Autor*innen meist die beste Lösung ist, finden Sie hier.