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Publikationsrichtlinie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Präambel

Die Publikationsrichtlinie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf legt die einheitliche Benennung der Universität bei der Affiliationsangabe fest und spricht zudem Empfehlungen aus, die der eindeutigen Identifizierbarkeit der Urheber*innen von Publikationen dienen.

Publikationen im Sinne dieser Richtlinie sind alle Erst- und Zweitveröffentlichungen mit Bezug zu einer wissenschaftlichen Betätigung an der Universität. Dazu gehören unter anderem Veröffentlichungen in Zeitschriften, Sammelwerken, Tagungs- und Kongressberichten sowie Monographien, Working Papers, Pre- und Postprints, Veröffentlichungen auf Repositorien und auch Patentschriften, Software, Datenpublikationen und Beiträge in audiovisuellen Medien und Social Media.

Die in dieser Richtlinie festgelegte Affiliationsangabe soll darüber hinaus überall dort angewendet werden, wo die Forschungsstätte zu benennen ist, zum Beispiel bei Förderanträgen, Kongressen, Symposien, Vorträgen und Patenten sowie in persönlichen Profilen, zum Beispiel in Datenbanken wie Web of Science oder Scopus, ORCID, Google Scholar Profile oder ResearchGate.

Die vorliegende Publikationsrichtlinie gilt für den Gesamtbereich der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf einschließlich des Universitätsklinikums.
Sie ist für alle Mitglieder und Angehörige gemäß § 9 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) in der jeweils gültigen Fassung verbindlich.

Die Richtlinie adressiert somit alle Beschäftigten, Promovierende, Studierende und Emeriti sowie darüber hinaus alle Wissenschaftler*innen, die im Rahmen eines Gastaufenthalts an der Universität forschen und publizieren. Soweit Publikationen und andere Schriftdokumente einen unmittelbaren Bezug zu deren Tätigkeit an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf aufweisen, gilt diese Richtlinie auch für Honorar- und Stiftungsprofessor*innen, Lehrbeauftragte, Privatdozent*innen und Stipendiat*innen.

Nach dem Ausscheiden aus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf dürfen ehemalige Hochschulmitglieder und -angehörige nur im gegenseitigen Einvernehmen die Universität als Affiliation angeben. Hierüber entscheidet die Fakultät, der die ausgeschiedene Person zuletzt angehörte. Die Angabe der Heinrich-Heine-Universität ist dann verpflichtend, wenn der überwiegende Teil der der Publikation zugrundeliegenden Forschungsleistung an der Universität erbracht wurde.

1.1 Name der Universität

Bei Publikationen ist die Zugehörigkeit (Affiliation) der Urheber*innen zur Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf obligatorisch nach den Maßgaben dieser Richtlinie anzugeben. Die Angabe der Affiliation kann wahlweise in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die offizielle Bezeichnung der Universität lautet:

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
oder
Heinrich Heine University Düsseldorf

Bei einer eventuellen Zeichenbeschränkung kann auch die folgende Schreibung verwendet werden: HHU Düsseldorf

Weitere Akronyme oder Abkürzungen sind nicht zulässig (auch nicht ausschließlich HHU), da diese schlecht recherchierbar sind und insbesondere in fremdsprachlichen Kontexten die Zuordnung zur Universität nicht ohne Weiteres möglich ist.

 

1.2 Weitere Angaben zur institutionellen Zugehörigkeit

Die offizielle Bezeichnung der einzelnen Fakultäten sowie des Universitätsklinikums lautet:

Juristische Fakultät
Faculty of Law

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Faculty of Mathematics and Natural Sciences

Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum Düsseldorf
Medical Faculty and University Hospital Düsseldorf

Philosophische Fakultät
Faculty of Arts and Humanities

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Faculty of Business Administration and Economics

 

Die Angabe der Affiliation erfolgt, wenn möglich, in folgender Reihenfolge; grundsätzlich richtet sich die Abfolge nach den Vorgaben des Publikationsorgans:

Universität – Fakultät – ggf. weitere nachgeordnete Organisationseinheit (z.B. Institut)

Die Angabe der Universität und der Fakultät ist obligatorisch, die der nachgeordneten Organisationseinheit fakultativ.

Zusätzliche Adressinformationen, wie Etagenangabe oder Raumnummer, sind in der Affiliation nicht zu nennen.

Für die Medizinische Fakultät gilt abweichend davon folgende Regelung:
Die Angabe der Affiliation erfolgt, wenn möglich, in folgender Reihenfolge; grundsätzlich richtet sich die Abfolge nach den Vorgaben des Publikationsorgans:

Organisationseinheit (z.B. Institut, Klinik) – Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum Düsseldorf – Universität

Neben der Nennung der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und des Universitätsklinikums Düsseldorf ist die Nennung der Einrichtung der Fakultät bzw. des Universitätsklinikums Düsseldorf obligatorisch. Die Schreibweise orientiert sich dabei an der offiziellen und vollständigen Schreibweise der jeweiligen Einrichtung.
Sollte die Nennung der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums nicht möglich sein, kann eine der Bezeichnungen entfallen.

 

1.3 Multiple Affiliationen / Doppelaffiliationen

Im Falle von dauerhaft multiplen Affiliationen, z. B. durch eine gemeinsame Berufung oder institutionenübergreifende Promotionsprogramme, sind bei Publikationen und Personenidentifikatoren alle entsprechenden Einrichtungen zu nennen, es sei denn, die Forschungsergebnisse sind nachweislich nur an einer Institution entstanden.

An erster Stelle ist bei multiplen Affiliationen diejenige Einrichtung zu nennen, an der der Großteil der wissenschaftlichen Arbeit erbracht wurde. Dies gilt auch bei einem Affiliationswechsel oder einer temporären Zugehörigkeit zu einer weiteren Institution (etwa durch einen Forschungsaufenthalt). Die weiteren Affiliationen werden anschließend aufgelistet.

Promovierende der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf geben die Heinrich-Heine-Universität immer als Erstaffiliation an.

Bei Lehrbeauftragten sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten ist die aufnehmende Institution ebenfalls zu nennen, sofern die Publikation mit der Tätigkeit an dieser Einrichtung in unmittelbarem Zusammenhang steht.

Bei temporärer Zugehörigkeit zu einer weiteren Institution neben der/den Heimateinrichtung/en kann diese als zusätzliche Affiliation genannt werden, sofern dort substanzielle Forschungsleistungen erbracht wurden. Dies gilt beispielsweise für einen längeren, aber zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt an einer Gastinstitution. Gastwissenschaftler*innen nennen die Heinrich-Heine-Universität als Affiliation, wenn an ihr für die Publikation relevante Forschungsleistungen erbracht wurden. Eine bloße Erwähnung der Universität in der Danksagung ist nicht ausreichend.

 

1.4 Beispiel

Musterperson, Manu Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Philosophische Fakultät, ggf. Institut.
Musterperson, Manu Heinrich Heine University Düsseldorf, Faculty of Arts and Humanities, ggf. Institut.

Beispiel Medizin
Musterperson, Manu Institut/Klinik XY, Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Deutschland
Musterperson, Manu Institute/Department XY, Medical Faculty and University Hospital Düsseldorf, Heinrich Heine University Düsseldorf, Germany

 

2. Name der Autorinnen und Autoren, Nutzung von Identifikatoren, Umgang mit Umlauten

Um Publikationen und andere Forschungsleistungen vollständig und korrekt Forschenden zuordnen zu können, müssen diese als Personen eindeutig identifizierbar sein. Es wird daher grundsätzlich empfohlen, sich generell auf eine eindeutige Schreibweise des eigenen Namens festzulegen.

Die Heinrich-Heine-Universität empfiehlt nachdrücklich, sich zur eindeutigen eigenen Identifizierung kostenlos bei ORCID zu registrieren und wo immer möglich, die persönliche ORCID-iD anzugeben.

Umlaute und Sonderzeichen bereiten in der Regel keine Probleme. Sollten durch z.B. technische Gegebenheiten Umlaute ersetzt werden müssen, so geschieht dies durch ihre entsprechenden Einzelbuchstaben (ä => a, ö => o, ü => u). Doppelbuchstaben (ae, oe, ue) sind grundsätzlich zu vermeiden. Das Sonderzeichen ß kann durch ss ersetzt werden.

 

3. Funding Acknowledgements

In Verbindung mit der Forschung oder der Publikation erhaltene Förderungen sind nach Maßgabe der fördernden Institution anzugeben. Dies gilt auch für Förderungen durch die Universität oder die Fakultäten.
Insbesondere sind bei im Rahmen von Drittmittelprojekten entstandenen Publikationen Angaben über die finanzielle Förderung (Funding Acknowledgements) gemäß den Vorgaben des jeweiligen Förderers zu machen. Neben der Nennung der Förderorganisation ist, wenn möglich, auch das Aktenzeichen der Förderbewilligung (grant number) anzugeben.

 

4. Identifikatoren der Heinrich-Heine-Universität

Eindeutige Identifikatoren erleichtern die formale Erfassung und Weitergabe von Informationen. Bitte geben Sie daher, wo es möglich ist, einen der folgenden Identifikatoren als ergänzende Angabe an; die Angabe der ROR (Research Organization Registry) ist im Zweifel zu bevorzugen.

ROR:                     https://ror.org/024z2rq82

UKD ROR           https://ror.org/006k2kk72

ISNI:                      0000000121769917

Ringgold              9170

ETER-ID                DE0074

DFG GERiT-ID    10266

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Mit Inkrafttreten löst die vorliegende Richtlinie die Publikationsrichtlinie der Medizinischen Fakultät vom 01.02.2021 ab, diese tritt außer Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Rektoratsbeschlusses vom 28.09.2023.

Düsseldorf, den 09.11.2023

Die Rektorin

der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf

Anja Steinbeck
(Univ.-Prof. Dr. iur.)

Die Publikationsrichtlinie wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der HHU, Nr. 34 | 2023 am 9. November 2023 veröffentlicht.

Verantwortlichkeit: