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Datenbank: Landesrecht BW Baden-Württemberg
- Weitere Namen dieser Datenbank
- Landesrecht BW Bürgerservice
- Baden-Württemberg
- Verfügbarkeit
frei im Web
- Inhalte
Landesrecht BW ist ein kostenloser Service des Landes Baden-Württemberg und vereint die Angebote der Rechtsprechungsdatenbank und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Mit Landesrecht BW steht Ihnen ein zentraler Ausgangspunkt für Ihre rechtlichen Recherchen zur Verfügung. Damit haben Sie Zugriff auf:
- alle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen Baden-Württembergs,
- die wichtigsten Vorschriften des Bundes und der EU,
- alle geltenden baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften,
- die Verkündungsblätter des Landes Baden-Württemberg für das laufende und das vergangene Jahr
- die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des VGH Baden-Württemberg sowie des Staatsgerichtshofs; außerdem Entscheidungen der Vergabekammer Baden-Württemberg und des Vergabesenats des OLG Karlsruhe.
- Fachgebiete
- Politologie
- Rechtswissenschaft
- Schlagwörter
Gesetz, Rechtsverordnung, Vorschrift, Verkündungsblätter, Rechtsprechung, Verwaltungswissenschaft
- Erscheinungsform
WWW (Online-Datenbank)
- Datenbank-Typ
Faktendatenbank
- Faktensammlungen (formal und inhaltlich erschlossene Primärinformationen), z.B. statistische Daten, chemische Formeln, Firmen- und Produktdaten
Volltextdatenbank
- Datenbank jeglicher Art mit direkten Zugriffen auf Volltexte
- Verlag
Juris GmbH
- Berichtszeitraum
2010 -
- Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen und Copyright-Bestimmungen des Verlages/Herausgebers!
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- Die Volltexte der Artikel/Kapitel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Lehr- und Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden.
- Systematischer Download von Artikeln, Kapiteln oder Suchresultaten, insbesondere durch Robots, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung droht die Sperrung des Verlagsservers für den gesamten Campus!
- Artikel/Kapitel dürfen weder elektronisch noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
- Die kommerzielle Verwertung von Rechercheergebnissen ist untersagt.