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E-Pflicht

Neben Printpublikationen sammelt und verzeichnet sie ULB auch Online-Publikationen im Pflichtbereich. Erfasst werden hauptsächlich die Veröffentlichungen der Landesbehörden, Kommunen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen vom 12.06.2008.

Seit der Erweiterung des Pflichtexemplargesetzes vom 29.01.2013 werden auch Online-Publikationen aus dem Bereich der grauen Literatur von Firmen, Vereinen und Verbänden einbezogen. E-Books, die von kommerziellen Verlagen veröffentlicht werden, werden gesammelt, sofern sie e-only, das heißt ohne parallele Druckausgabe erscheinen.

Eine Übersicht über die Online-Publikationen erhalten Sie in der E-Pflichtsammlung der ULB. Darüber hinaus sind die Online-Pflichtexemplare auch im ULB-Katalog recherchierbar und größtenteils im Volltext frei zugänglich.

Die nicht frei zugänglichen Online-Pflichtexemplare können Sie im Sonderlesesaal am Elektronischen Leseplatz einsehen. Elektronische Tageszeitungen (E-Paper) aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf finden Sie ab Februar 2013 im E-Paper-Katalog. Sie können ebenfalls nur am Elektronischen Leseplatz im Volltext gelesen werden.

Verantwortlichkeit: