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Informationen für die HHU-Verwaltung

Grundsätzlich sind alle Unterlagen aus der Verwaltung der HHU, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, dem Universitätsarchiv anzubieten (§ 4 ArchG NRW und § 3 Archivordnung der HHU). Dies gilt auch für Akten/Daten die nach DSGVO vernichtet oder gelöscht werden müssen (§ 6 Abs. 4 ArchG NRW).

 

Sobald die Aufbewahrungsfrist Ihrer Akten abgelaufen ist, spätestens jedoch vor Wegwerfaktionen oder Umzügen, sollten Sie diese dem Universitätsarchiv Düsseldorf anbieten.

Es empfiehlt sich regelmäßig Akten auszusondern und dem Archiv anzubieten - das entlastet Ihre Registratur und erleichtert die Archivierung.

Um Ihre Unterlagen dem Universitätsarchiv anzubieten, füllen Sie bitte die Anbietungsliste aus und senden diese an das Archiv. Informationen zum Ausfüllen der Liste und zur Aktenübergabe an das Archiv, bzw. der Vernichtung der nicht-archivwürdigen Unterlagen, entnehmen Sie bitte der Handreichung zur Aktenübernahme. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Universitätsarchiv.

Das Universitätsarchiv berät Sie bei Bedarf auch im Bereich Schriftgutverwaltung/Records Management.

Verantwortlichkeit: