DBIS - Detailansicht
Datenbank: IALHI Web Museum
- Weitere Namen dieser Datenbank
- Highlights from the visual collections of labour history institutions
- International Association of Labour History Institutions
- Verfügbarkeit
frei im Web
- Inhalte
Virtuelle Ausstellung zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Enthält Fotos, Poster, Drucke, Flaggen, Banner, historische Objekte usw. Eine Auswahl von 100 Objekten aus den Sammlungen von zwölf Bibliotheken, Archiven und Museen bildet eine Chronik zur Geschichte der Arbeiterbewegung weltweit.Bilder und Dokumente können in einer Datenbank nach Datum, Thema, Organisation, Autor, Person, Objektart, Land oder nach Institutionen gesucht werden.
- Fachgebiete
- Geschichte
- Schlagwörter
Arbeiterbewegung
- Erscheinungsform
WWW (Online-Datenbank)
- Datenbank-Typ
Bilddatenbank
- Sammlung von Bildern und Fotos (Verwaltung, Archivierung, Betrachtung)
- Verlag
International Association of Labour History Institutions
- Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen und Copyright-Bestimmungen des Verlages/Herausgebers!
Für die Nutzung von kostenpflichtigen elektronischen Angeboten wie elektronische Zeitschriften, Datenbanken und E-Books gelten besondere Bedingungen. Bitte beachten Sie bei diesen Angeboten die in der Regel online auf den Verlagsservern angebotenen Copyright-Bestimmungen und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Verlages oder Herausgebers. Der Zugriff setzt deren Einhaltung voraus.
- Zugriff auf die Volltexte ist ausschließlich Angehörigen der jeweiligen Einrichtung gestattet.
- Die Volltexte der Artikel/Kapitel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Lehr- und Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden.
- Systematischer Download von Artikeln, Kapiteln oder Suchresultaten, insbesondere durch Robots, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung droht die Sperrung des Verlagsservers für den gesamten Campus!
- Artikel/Kapitel dürfen weder elektronisch noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
- Die kommerzielle Verwertung von Rechercheergebnissen ist untersagt.