DBIS - Detailansicht
Datenbank: Deutschsprachige Rechtsquellen in Digitaler Edition
- Weitere Namen dieser Datenbank
- DRQEdit
- Verfügbarkeit
frei im Web
- Inhalte
Digitalisate der deutschsprachigen juristischen Erstdrucke (ohne Kirchenordnungen und rein polizeirechtliche Ordnungen)vom Beginn des Buchdrucks bis 1600. Wichtige Quellengruppen innerhalb des Corpus sind:
- Gerichtsordnungen und Malefizordnungen (z.B. die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507)
- Stadtrechtsreformationen (z.B. die Wormser Reformation von 1498)
- Landrechte und Landesordnungen
- Reichsrecht, insbesondere die Reichsabschiede
- Übersetzungen und Darstellungen des römischen Rechts
- (kommentierte) Ausgaben der deutschen Rechtsbücher
- Formelbücher und andere Anleitungen für die juristische Praxis
- Fachgebiete
- Rechtswissenschaft
- Schlagwörter
Rechtsquellen 1450-1600
- Erscheinungsform
WWW (Online-Datenbank)
- Datenbank-Typ
Volltextdatenbank
- Datenbank jeglicher Art mit direkten Zugriffen auf Volltexte
- Verlag
Heidelberger Akademie der Wissenschaften
- Berichtszeitraum
1450 - 1600
- Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen und Copyright-Bestimmungen des Verlages/Herausgebers!
Für die Nutzung von kostenpflichtigen elektronischen Angeboten wie elektronische Zeitschriften, Datenbanken und E-Books gelten besondere Bedingungen. Bitte beachten Sie bei diesen Angeboten die in der Regel online auf den Verlagsservern angebotenen Copyright-Bestimmungen und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Verlages oder Herausgebers. Der Zugriff setzt deren Einhaltung voraus.
- Zugriff auf die Volltexte ist ausschließlich Angehörigen der jeweiligen Einrichtung gestattet.
- Die Volltexte der Artikel/Kapitel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Lehr- und Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden.
- Systematischer Download von Artikeln, Kapiteln oder Suchresultaten, insbesondere durch Robots, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung droht die Sperrung des Verlagsservers für den gesamten Campus!
- Artikel/Kapitel dürfen weder elektronisch noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
- Die kommerzielle Verwertung von Rechercheergebnissen ist untersagt.