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DBIS - Detailansicht

Datenbank: Datenbank Landtagsdokumentation / Landtag Nordrhein-Westfalen

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Verfügbarkeit

frei im Web

Inhalte

Formaler und inhaltlicher Nachweis der Parlamentspapiere des Landtags NRW und somit Dokumentation der Beratungsmaterialien und Beratungsergebnisse des Landtags. Aus der Datenbank heraus können die Volltexte der meisten Dokumente direkt aufgerufen und reproduziert werden. Zur Zeit stehen die Datenbanken ab der 10. Wahlperiode des Landtags (ab Juni 1985) zur Recherche zur Verfügung, später werden auch die Datenbanken früherer Wahlperioden eingebunden.
Recherchierbar sind unter formalen und inhaltlichen Suchkriterien:

  • Drucksachen (Parlamentarische Initiativen z.B. in Form von Gesetzentwürfen, Anträgen, Beschlussempfehlungen und Berichten, Anfragen)
  • Plenarprotokolle (Beratungen des Landtagsplenums, z.B. zu Anträgen oder in Form Aktueller Stunden, Lesungen zu Gesetzentwürfen u.a.m.)
  • Ausschussprotokolle (Beratungen der Fachausschüsse) Vorlagen und Informationen (Dokumente, die dem Landtag und seinen Ausschüssen als zusätzliche Beratungsunterlagen zugeleitet worden sind, sogen. VIZ-Dokumente)
  • Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) aus den jeweiligen Verkündungsblättern, die in formaler und inhaltlicher Beziehung zu den Beratungen des Landtags und seiner Ausschüsse stehen.

Fachgebiete
  • Politologie
  • Rechtswissenschaft
  • Rheinland (NRW)
  • Westfalica
Schlagwörter

Nordrhein-Westfalen, Landtag, Parlament, Dokumentation, Gesetzgebung

Erscheinungsform

WWW (Online-Datenbank)

Datenbank-Typ

Volltextdatenbank

  • Datenbank jeglicher Art mit direkten Zugriffen auf Volltexte

Berichtszeitraum

1985 -

Nutzungsbedingungen

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  • Zugriff auf die Volltexte ist ausschließlich Angehörigen der jeweiligen Einrichtung gestattet.
  • Die Volltexte der Artikel/Kapitel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Lehr- und Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden.
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  • Artikel/Kapitel dürfen weder elektronisch noch in ausgedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
  • Die kommerzielle Verwertung von Rechercheergebnissen ist untersagt.

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